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Mit der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) vom 03.08.1996 hat sich die Prüfpflicht für Tankanlagen geändert. Alle unterirdischen Heizöltankanlagen und oberirdische Anlagen ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10.000 ltr. sind ab sofort und wiederkehrend alle 5 Jahre von einem zugelassenen vereidigten Sachverständigen zu prüfen (in Wasserschutzgebieten bereits ab 1.000 ltr. Volumen).
Bei oberirdischen Tankanlagen bezieht sich die Prüfung auf den Tank sowie den Tankraum:
a) |
Der Tankraum muß mit einem Feinputz, senkrechten und waagerechten Hohlkehlen sowie mit einem 3-fach ölsicheren Anstrich mit Prüfzeichen versehen sein oder…
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b) |
Der Tankraum muß mit einer Tankraumfolie ausgekleidet sein oder…
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c) |
Der Tank muß mit einer Tankinnenhülle ausgestattet sein, wodurch die Tankraumprüfpflicht entfällt. |
Die erstmalige Prüfung für bestehende Anlagen musste bis spätestens dem 31. Dezember 1999 durchgeführt werden. Auch bei der Stillegung von Tankanlagen muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden.Verstöße gegen die VawS können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld belegt werden.
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